§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundebleibe im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Hundepension / Pension / Urlaubsbetreuung / Übernachtungsgast bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundebleibe verbleibt.
(2) Hundetagesbetreuung / Tagesbetreuung / Tagesgast bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundebleibe verbleibt.
(3) Kernzeiten beschreibt die Regelöffnungszeiten, Wochentags von Montag – Freitag zwischen 07:00 Uhr und 16:30 Uhr, gesetzliche Feiertage sind hiervon ausgenommen.
§ 3 Beratungsgespräch/Buchung
(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundebleibe durch das Beratungsgespräch / Kennenlerngespräch im Rahmen des Ersttermins der Hundebleibe eingehend informiert. Der eben genannte Ersttermin ist zwingend nötig, ohne stattfindenden Ersttermin mit Anwesenheit des zukünftig zu betreuenden Kundenhundes ist folgend keine Betreuung möglich. Während dem Beratungsgespräch beim Ersttermin findet keine Betreuung statt, dieser Termin dient ausschließlich einem beidseitig unverbindlichen Kennenlernen, es entstehen keinerlei Verpflichtungen einer Partei gegenüber der Anderen.
(2) Der Besuch der Hundebleibe ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente (abgepackt / vorgepackt im Plister Mo.-So. und in ausreichender Menge / Dosierung im Gästebogen schriftlich zu vermerken / bei Veränderung umgehend durch den Kunden mitzuteilen), Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss / beim Ausfüllen des Gästebogens angegeben werden.
(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundebleibe beim Beratungsgespräch während Ersttermins, also bei der Buchung mitzuteilen und auf dem Gästebogen zu vermerken, dies beinhaltet ausdrücklich auch Allergien, Unverträglichkeiten und Krankheiten. Zeigt der Hund im Rahmen der Betreuung Verhaltensweisen, die andere Gästehunde gefährden, behält sich die Hundebleibe das Aufziehen eines Maulkorbes oder / und das Separieren vor. Der Kunde ist ausdrücklich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
(5) Die Hundebleibe kann leider generell nicht auf ein spezielles Training wie Leinenführigkeit eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Hundebleibe erklärt sich der Hundehalter einverstanden.
(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind. Weiterhin teilt der Hundehalter Veränderungen, die den Hund betreffen und für die Betreuung relevant sind, unverzüglich und unaufgefordert mit.
(7) Verschweigen von Verhaltensauffälligkeiten durch den Kunden führt zum Ausschluss aus der Betreuung der Hundebleibe. Der Kundenhund kann auch für bereits vereinbarte Betreuungszeiträume nicht mehr in die Betreuung aufgenommen werden, die anfallenden Kosten laut Preisliste sind vollumfänglich fällig und durch den Kunden unverzüglich bei Abholung des Hundes zu bezahlen. Schadensersatz für den Kunden ist ausgeschlossen, da die Hundebleibe Ihren Teil des Vertrages erfüllt und den Betreuungsplatz für die vereinbarten Zeiträume vorgehalten hat.
§ 4 Vertragspartner/-abschluss
(1) Vertragspartner sind die Hundebleibe und der Eigentümer / Halter des Hundes, folgend Kunde genannt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundebleibe gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner vollumfänglich für alle Verpflichtungen, die aufgrund der erbrachten Leistung entstehen.
(2) Die Anmeldung für eine Übernachtungsbetreuung kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
(3) Die Hundebleibe bestätigt dem Kunden, bei schriftlicher Anmeldung, die Anmeldung ebenfalls schriftlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.
(4) Der Vertrag zwischen dem Kunden / Hundehalter des in die Hundebleibe gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundebleibe dem Kunden die Reservierung schriftlich bestätigt. Ohne die Bestätigung der Hundebleibe wird kein Betreuungsplatz vorgehalten.
(5) Versäumt es der Kunde / Hundehalter ohne schriftliche Absage, den Hund zum vereinbarten Abgabetermin in die Hundebleibe zu verbringen, sind die geplant anfallenden Kosten vollumfänglich fällig. „Anfallende Kosten“ bezieht sich auf die, für die vereinbarte Betreuungszeit, entstehenden Kosten gemäß der gültigen Preisliste.
Die Kosten der gebuchten Leistungen sind am Übergabetag des Hundes vor Ort in bar gegen Quittung, oder im Voraus per Überweisung vollständig zu zahlen, wobei hier der Zahlungseingang bei Abgabe des Hundes für die Hundebleibe ersichtlich sein muss.
(6) Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Hundebleibe verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 10 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist eine evtl. geleistete Zahlung von der Hundebleibe an den Kunden zu erstatten.
(7) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss spätestens einen Tag (im Rahmen der Kernzeiten) vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der schriftlichen Bestätigung der Hundebleibe, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus in bar gegen Quittung oder per Überweisung zu bezahlen. Bei der Zahlungsweise der Überweisung muss ein Zahlungseingang vor Betreuungsbeginn für die Hundebleibe ersichtlich sein. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundebleibe berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
(8) Eine Überweisung durch den Kunden an die Hundebleibe ohne vorherige schriftliche Bestätigung durch die Hundebleibe, in der das Bereithalten des gewünschten Betreuungsplatzes bestätigt wird, gewährt dem Kunden keinen Anspruch auf Betreuung. Die Begrifflichkeit „schriftlich“ beinhaltet auch SMS, Messengerdienste und E-Mails.
Eine Vertragsgrundlage wird somit nicht geschaffen und die Hundebleibe schließt Schadensersatzansprüche vollumfänglich aus. Die Hundebleibe verpflichtet sich, das erhaltene Geld umgehend nach Feststellung des Zahlungseingangs an den Kunden zurückzuzahlen.
§ 5 Leistungen
(1) Die Hundebleibe ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Betreuungsplätze bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die geltenden bzw. vereinbarten Preise an die Hundebleibe zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundebleibe an Dritte.
(3) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hundebleibe allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
(4) Die Preise können von der Hundebleibe ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Leistungen der Hundebleibe oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundebleibe dem zustimmt.
§ 6 Freier Auslauf und Spaziergänge
Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundebleibe dem abgegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände der Hundebleibe. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt. Weiterhin behält sich die Hundebleibe das Recht vor, das Betriebsgelände mit dem Hund für Spaziergänge zu verlassen.
§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod
(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in der Hundebleibe, hierbei ist gleich ob in die Tagesbetreuung oder als Übernachtungsgast, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundebleibe als Kopie hinterlegt.
(2) Besitzt der Hund zum vereinbarten Abgabezeitpunkt nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundebleibe berechtigt, von dem Betreuungsvertrag zurückzutreten. Hierbei sind die bereits vereinbarten Betreuungskosten vollumfänglich fällig und gehen zu Lasten des Kunden, da die Hundebleibe Ihren Teil des Vertrages erfüllt und den Betreuungsplatz wie vereinbart vorgehalten hat.
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in der Hundebleibe außerdem, dass dieser gesund und frei von Ekto- und Endoparasiten (z.B. Flöhe / Giardien) und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde.
Die Hundebleibe stützt und verlässt sich bei der Aufnahme des Hundes auf die Richtigkeit der Angaben des Kunden und übernimmt keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz, auch Dritter, hierzu aus.
(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundebleibe übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere, ggf. Umsatzeinbußen durch nötige Schließung der Hundebleibe. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundebleibe keine Haftung übernommen werden.
(5) Die Hundebleibe übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Dies beinhaltet ausdrücklich auch notfallmedizinische Versorgungen. Die Hundebleibe ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(6) Empfiehlt der behandelnde Tierarzt die Euthanasie des Hundes, um unnötiges Leiden zu beenden, hat die Hundebleibe die ausdrückliche Erlaubnis des Kunden, dem Tierarzt die Erlaubnis für diese Form der Behandlung zu erteilen.
(7) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 5.000 € beschränkt. Auf Wunsch wird die Hundebleibe einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
§ 8 Läufige Hündin
Läufige Hündinnen können nur nach Absprache in die Betreuung aufgenommen werden, gleich ob in der Tagesbetreuung oder als Übernachtungsgast.
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundebleibe darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundebleibe geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundebleibe verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (z.B. Deckung der Hündin während der Aufenthaltsdauer) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters. Weiterhin kann die Hundebleibe Mehrkosten für den anfallenden Mehraufwand, die die Betreuung einer Läufigen Hündin zwingend mit sich bringt, geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet diese Kosten zu tragen und bei Abholung zu bezahlen.
§ 9 Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht, die Versicherungsdaten werden auf dem Gästebogen vermerkt.
(2) Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundebleibe erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die, durch den zu betreuenden Hund, verursachten Personen-, Sach- und / oder Vermögensschäden. Es gilt grundsätzlich die Halterhaftung, die Hüterhaftung, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung gegeben ist, ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung der Hundebleibe ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundebleibe auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung der Hundebleibe auf 5.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Inhabers der Hundebleibe oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundebleibe oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundebleibe keine Haftung.
(5) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten befreit, es sind ausdrücklich auch plötzlich auftretende Krankheiten bei der Betreuenden Person hiermit gemeint. Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber der Hundebleibe sind in Fällen von höherer Gewalt ausgeschlossen.
§ 10 Vorzeitige Abholung
Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundebleibe jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundebleibe unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundebleibe Aggressionsverhalten, massive Stressanzeichen bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrenlose Führung unmöglich macht oder für den Hund eine solche Belastung darstellt, dass eine weitere Betreuung fachlich nicht vertretbar ist. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson unverzüglich abgeholt wird. Die entstandenen Kosten laut gültiger Preisliste sind bei Abholung vollumfänglich zu begleichen, sofern dies nicht vorab per Überweisung oder in bar geschehen ist. Eine Erstattung bei vorzeitigem Abbruch schließt die Hundebleibe aus, da die Hundebleibe den Betreuungsplatz wie vereinbart vorgehalten hat. Holt der Kunde den zu betreuenden Hund aus freien Stücken vor Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit aus der Hundebleibe ab, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten, da die Hundebleibe ihren Teil des Vertrages eingehalten und den vereinbarten Betreuungsplatz vorgehalten hat.
§ 11 Nichtabholung/Tierheim
Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundebleibe gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim, das die Hundebleibe aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundebleibe behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundebleibe nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist oder die Betreuung aus anderen Gründen nicht länger als vereinbart leisten kann.
§ 12 Bring- und Abholzeiten
(1) Die Hunde, die als Übernachtungsgäste in die Pension kommen, können von ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung gebracht und abgeholt werden. Die Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, können von Montag bis Freitag im Rahmen der Kernzeiten gebracht und abgeholt werden, jedoch ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht.
(2) Kann der Hundehalter die vorher vereinbarte Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundebleibe vor, den zu betreuenden Hund bis zum nächsten Öffnungstag im Rahmen der Kernzeiten in Pension zu nehmen. Die anfallenden Kosten laut gültiger Preisliste sind vom Kunden vollumfänglich anzuerkennen und bei Abholung in bar zu zahlen.
§ 13 Preise
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den vor Betreuungsbeginn festgelegten Preis laut gültiger Preisliste, in Euro zu bezahlen.
Diese sind bis zur nächsten Änderung gültig.
(2) Der Tagesbetreuungspreis ist spätestens bei Abgabe, in bar gegen Quittung oder vorab per Überweisung auf das Konto:
Bank: Förde Sparkasse
BIC: NOLADE21KIE
IBAN: DE 06 2105 0170 1004 2073 93
Kontoinhaber: Jessica van Driel
zu entrichten. Wobei hier der Zahlungseingang bei Abgabe des Hundes, also vor Betreuungsbeginn, für die Hundebleibe ersichtlich sein muss.
(3) Die anfallenden Kosten für die, durch den Kunden, gebuchte Übernachtungsbetreuung sind spätestens 7 Wochentage vor Betreuungsbeginn vollumfänglich zu entrichten. Dies ist in bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto:
Bank: Förde Sparkasse
BIC: NOLADE21KIE
IBAN: DE 06 2105 0170 1004 2073 93
Kontoinhaber: Jessica van Driel
möglich.
Ist kein fristgerechter Zahlungseingang festzustellen, verfällt der Anspruch auf den gebuchten Betreuungsplatz ersatzlos. Die Hundebleibe ist nicht verpflichtet, den Kunden auf den fehlenden Zahlungseingang hinzuweisen, die fristgerechte Zahlung obliegt dem Kunden selbst. Die Hundebleibe behält sich eine anderweitige Betreuungsplatzvergabe vor und schließt Schadensersatzansprüche aus, bedingt durch das vertragswidrige Verhalten des Kunden. (4) Zusätzlich entstandene Leistungen, wie Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche, Schadensersatz, etc. sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundebleibe das Recht vor, den Hund so lange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.
§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung
(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden, hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
Bei Betreuung im Rahmen der Hundepension (=mehrtägiger Betreuung / Übernachtung):
Bei Absage bis zu 7 Wochentagen (Mo. – So.) vor dem vereinbarten Betreuungstermin fallen Zahlungen in Höhe von 0,00€ an. Bei Absage von weniger als 7 Wochentagen (Mo. – So.) vor dem vereinbarten Betreuungstermin sind 50 % der vereinbarten Betreuungskosten gemäß der gültigen Preisliste fällig und vom Kunden umgehend zu bezahlen. Bei Betreuung im Rahmen der Tagesbetreuung: Bei Absage von bis zu 5 Wochentagen (Mo. – So.) vor dem vereinbarten Betreuungstermin fallen Zahlungen in Höhe von 0,00€ an. Bei Absage von weniger als 5 Wochentagen (Mo. – So.) vor dem vereinbarten Betreuungstermin sind 50% der vereinbarten Betreuungskosten gemäß der gültigen Preisliste fällig und vom Kunden umgehend zu bezahlen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Hundebleibe nicht gegeben oder geringer ist.
§ 15 Betriebsgelände
Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Bereich der Global Alignment GmbH zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Global Alignment GmbH und auch beim Betreten des Bereiches der Hundebleibe grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 16 Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundebleibe behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundebleibe auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.
§ 17 Ablehnungsrecht
Die Hundebleibe hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen. Es besteht kein Recht des Kunden auf Betreuung des Hundes durch die Hundebleibe.
§ 18 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundebleibe und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.
§19 Gerichtsstandswahl
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag / diesen AGB ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Kiel vereinbart.